Jana
Veröffentlicht am 20. Februar 2010, von Jana
"Gehe hin und zeige dich dem Priester." (Matth. 8,4)

RETTE DEINE SEELE!
So spricht der Herr - o Gotteskind
Vernimm sein Mahnwort heute:
"Was hilft´s wenn auch der Mensch gewinnt
Die ganze Welt die weite;
Wenn alles auch sein Eigen wär
Was Augenlust erkoren
Was hilft´s, wenn er durch Sünden schwer
Der Seele Ruh verloren!"

Die Seele ist das größte Gut
Das du vom Herrn erhalten
Drum sollst du in gar treuer Hut
Auch dieses Kleinods walten!
Die Seele ist der Edelstein
Den Gott dir mitgegeben
Da du als zartes Kindelein
Tratst in dies Erdenleben!

Da wusch dir Gottes Vaterhand
Die Seele frei von Flecken
Da sollte dich des Heils Gewand
Das Kleid der Unschuld decken
Da ward dir in der Taufe Flut
Der Gnade heil´ges Leben
Und damit jedes Himmelsgut
Für hier und dort gegeben!

Du aber hast das weiße Kleid
Befleckt durch viel Verschulden; -
Nach Sündenlust kommt Seelenleid, -
Das kannst du schwer jetzt dulden!
Du hast verscherzt den höchsten Schatz
Der Gnade heilig Walten -
Statt Himmelslohn sollt Höllenplatz
Dein treulos Herz erhalten!

Gott aber will in großer Huld
Des Sünders Tod nicht sehen
Er sah voll Langmut und Geduld
Verkehrten Weg dich gehen
Ging selbst dem armen Schäflein nach
Es suchend voller Schmerzen
Er fand es, - wund und todesschwach; -
Trug´s heim an seinem Herzen!

Und in der Buße Sakrament
Gab er ihm dann auf´s neue
Der Seele Lebenselement
Der Gotteskindschaft Weihe
Gab ihm zurück das Heilsgewand
Der Reinheit holde Blüte
Gab ihm auf´s neu der Gnade Pfand
Umfings mit neuer Güte!

Sieh, Menschenkind, das tat an dir
Der Herr mit viel Erbarmen
O dank ihm tausendmal dafür
Und halt mit beiden Armen
Dich fest an deines Hirten Hand
Bleib treu ihm jetzt verbunden;
Verlier es nie, des Heiles Pfand
Das wieder du gefunden!

Ja, jetzt in dieser Gnadenzeit
Ward neu dein Heil begründet
Dein Herz von jeder Schuld befreit
Und neu dem Herrn verbündet;
Du gabst bei dieser Volksmission
Dich ganz in Gottes Hände
Und überreich wird einst dein Lohn
Harrst aus du bis ans Ende!



1. Das Sakrament der Buße.

Die Buße ist jenes Sakrament, in welchem der Priester an Gottes Statt die Sünden nachlässt, wenn der Sünder sie herzlich bereut, aufrichtig beichtet und den Willen hat, genugzutun. Eingesetzt ist dieses Sakrament, als Christus nach seiner Auferstehung den Aposteln erschien, sie anhauchte und sprach: "Empfanget den Heiligen Geist! Welchen ihr die Sünden nachlassen werdet, denen sind sie nachgelassen, und welchen ihr sie behalten werdet, denen sind sie behalten." (Joh. 20, 22. 23.) Auf diese Worte Jesu, dem "alle Gewalt gegeben ist im Himmel und auf Erden", stützt sich die Macht der Sündenvergebung durch die Priester der katholischen Kirche. Die ersten Christen "bekannten ihre Sünden", und die ältesten abgefallenen Sekten, des Morgenlandes haben und üben die Beichte als ein von Gott eingesetztes Mittel zur Sündenvergebung. Ist dadurch der ständige Glaube an das Bußsakrament und dessen frühester Gebrauch zu einer unleugbaren Tatsache gemacht - die Einwendung vieler Protestanten, die Beichte sei 1215 auf dem 4. Laterankonzil angeordnet, verwechselt in ganz oberflächlicher Weise das Gebot der jährlichen Beichte mit der Einsetzung des Bußsakramentes überhaupt - so erkennt man leicht die überaus große Wohltat, die uns Gott in diesem heiligen Sakrament erweist. Gottes Weisheit, Liebe und Barmherzigkeit zeigen sich in ihr glänzend.

Gottes Weisheit; denn die Erfahrung lehrt, dass nichts das niedergebeugte Menschenherz so erleichtert und wieder aufrichtet, als ein offenes Bekenntnis, eine vertrauliche Mitteilung dessen, was es beschwert und bedrückt. Die dabei zu ertragende Demütigung ist gleichzeitig eine natürliche Sühne, indem der Beleidiger dem Beleidigten seine Schuld gesteht. An dieses natürliche Mittel der freiwilligen Selbstanklage knüpft Gott die Gnade der Versöhnung.

Seine Liebe, die nicht den Tod des Sünders will, sondern dass er sich bekehre und lebe, die das Sündenmal von der Seele des reumütig Beichtenden entfernt, die die ewige Strafe und wenigstens einen Teil der zeitlichen Strafen tilgt, die das verlorene Gut der heiligmachenden Gnade wiederschenkt und noch besondere Gnaden des Beistandes zu einem frommen Leben hinzugibt.

Seine Barmherzigkeit, die Mitleid hat mit der Unzulänglichkeit des Sünders, die sich mit dem reumütigen Bekenntnisse der Sünden begnügt und das in einer geheimen Beichte, wo der Mensch selbst Schuldiger, Ankläger und Zeuge ist in einer Person. Welcher Richter würde so glimpflich mit einem Angeklagten verfahren? Gott tut es! Gott verzeiht, so oft der Sünder reumütig sich ihm naht.


2. Bedingungen zum guten Empfange des Bußsakramentes.

Die Beichte oder das aufrichtige Bekenntnis der begangenen Sünden, wenigstens der Todsünden, ist unerlässliche Bedingung. Nur dann tilgt auch die vollkommene Reue allein die Sünden, wenn sie mit dem festen Willen verbunden ist, die Sünden zu beichten. Auch muss man solche Umstände beichten, welche die Art einer Sünde ändern.
Offenbar muss auch ein ernster Vorsatz vorhanden sein, die Sünden in Zukunft zu meiden; denn wie könnte ein Kind Verzeihung von seinen Eltern erhoffen, wenn es nicht bereit wäre, Besserung zu versprechen? Dieser ernste Vorsatz muss auch auf das Meiden der nächsten Gelegenheit sich erstrecken.
Auch die Genugtuung muss geleistet werden, d.h. die Verrichtung der vom Beichtvater auferlegten Buße. Die Sünde und die ewige Sündenstrafe wird durch das Bußsakrament selbst getigt, nicht aber alle zeitlichen Sündenstrafen. Diese werden zum großen Teil hinweggenommen durch die sakramentale Genugtuung, zum anderen Teil durch die ständige, nach dem Empfange des Bußsakramentes fortdauernde Bußgesinnung und durch die in dieser verrichteten guten Werke. Dazu dienen auch die Ablassgebete.
Die wesentliche Bedingung für die Sündenvergebung ist die Reue. Gewissenserforschung, Sündenbekenntnis und Genugtuung können im Notfall (z.B. bei großer Lebensgefahr, wo man in der Tat nicht beichten kann) ersetzt werden; die Reue niemals. Es ist ein Schmerz der Seele und ein und ein Abscheu über die begangenen Sünden; eingeschlossen liegt darin auch der Vorsatz, die Sünden nicht wieder zu begehen. Die Reue ist also kein bloßes Lippengebet, auch nicht bloß eine fromme Anwandlung, die sich nur in einem Gefühl der Betrübnis kundgibt, sondern ein förmlicher Wille, der auf gute Gründe hin die Sünde verwirft und hasst. Die Reue muss also sein

1. innerlich, d.h. von Herzen kommend. "Ein Opfer vor Gott ist ein betrübter Geist, und ein zerknirschtes und gedemütigtes Herz wirst Du, o Gott, nicht verachten;" (Ps. 50, 19)

2. allgemein, d.h. wenigstens alle Todsünden umfassend;

3. übernatürlich, d.h. aus Beweggründen hervorgehend, die der Glaube uns lehrt, z.B. weil man Gott beleidigt, den Himmel verloren und die Hölle verdient hat.

Wer die Sünden bereut aus rein natürlichen, irdischen Gründen, wegen des daraus entstandenen Schadens an Vermögen, Gesundheit, Ehre und Ansehen, hat eine natürliche Reue, die wertlos ist vor Gott und zum Empfang des Bußsakramentes nicht ausreicht. Eine solche Reue zeigte der König Antiochus, sie wurde jedoch von Gott verworfen.
Die übernatürliche Reue zerfällt wieder in eine vollkommene und eine unvollkommene. Die letztere geht hervor hauptsächlich aus Furcht vor Gott, dem Richter, der uns strafen kann. Diese reicht hin zum gültigen und würdigen Empfang des Bußsakramentes. Die erstere geht hervor aus der Liebe zu Gott, unserm gütigsten Vater, größten Wohltäter, dem höchsten und liebenswürdigsten Gute, das wir so beleidigt und betrübt haben. Diese Art der Reue soll man womöglich erstreben. Sie tilgt auch ausserhalb des Bußsakramentes die Sünden, wofern sie den Willen in sich schließt, die Sünden zu beichten; sie verdrängt die unvollkommene Reue keineswegs, sondern beide können recht gut neben einander bestehen. Erwecke dieselbe darum besonders vor dem Schlafengehen, so wird dich der Tod über Nacht nicht unvorbereitet treffen. Die Gewohnheit, sie täglich zu verrichten, ist die beste Vorbereitung auf eine glückselige Sterbestunde.
Die erste Vorbereitung zum Empfang des Bußsakramentes ist die Gewissenserforschung; sie erstreckt sich auf die Gültigkeit der letzten Beichte, auf die Verrichtung der auferlegten Buße und hauptsächlich auf die Sünden, die man durch Gedanken, Worte, Werke und Unterlassung seit der letzten gültigen Beichte begangen hat.
Vor derselben rufe den Heiligen Geist um Erleuchtung an.
(entnommen aus: Katholische Handpostille, von P. Leonhard Goffine, Imprimatur 1919)
Mehr zum Thema: Sakrament der Beichte
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peanutbecker schrieb am 20. Februar 2010
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danke
für diese Info.
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