1. Oktober 2015 | Deutschland | 

Nein zum Freibrief für Beihilfe zur Selbsttötung

Beim Sterben begleiten

 

Hbre. Gemeinsam mit dem Leiter der Schönstatt-Bewegung Deutschland, Pater Ludwig Güthlein, haben sich Vertreter der Schönstatt-Familienbewegung heute mit einem Brief an alle 630 Abgeordnete des Deutschen Bundestages gewandt und diese darum gebeten, bei der Entscheidung über den Paragraphen 217, in dem es um den assistierten Suizid als Form der Sterbehilfe geht, dem Gesetzentwurf von Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und anderen ihre Stimme zu geben. Dieser Gesetzentwurf sieht als einziger der vier dem Bundestag zur Entscheidung vorliegenden Gesetzentwürfe ein klares Nein zu jeglicher Form von aktiver Sterbehilfe und zur Beihilfe zur Selbsttötung vor. Für alle Beteiligten sei es hilfreicher, „wenn ein engmaschiges Netz von Palliativeinrichtungen und ambulanten sowie stationären Hospizen, wirkungsvolle Schmerztherapie und die Sicherheit, auf Beziehungen und Betreuung im Sterbeprozess nach eigenem Wunsch zurückgreifen zu können, gesichert sind und weiter ausgebaut werden“, heißt es in dem Brief, den schoenstatt.de nachfolgend im Wortlaut veröffentlicht.

 

Assistierten Suizid nicht erlauben

Am 6. November steht die Entscheidung zum Paragraphen 217 an. Sie stehen vor einer Gewissensentscheidung zur gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe. Als Vertreter der katholischen Schönstatt-Bewegung Deutschland möchten wir zur Thematik das Folgende darlegen:

  • Die gesetzliche Zulassung der Suizidbeihilfe könnte Sterbende angesichts blank liegender Nerven bei den pflegenden Angehörigen oder auch wegen möglicher hoher Kosten der Pflege und damit abschmelzender Konten in einen Rechtfertigungsdruck bringen, ihr Leben nicht vorzeitig zu beenden. Diese Situation muss unbedingt vermieden werden. Bereits die Vermutung, der Sterbende fiele den Verwandten zu sehr zur Last und sie warteten nur auf ein Signal, endlich sein Leben zu beenden, reicht schon aus, um einen Menschen auf seiner letzten Wegstrecke in eine fürchterliche Situation zu bringen. Das darf Sterbenden auf keinen Fall zugemutet werden. Bundespräsident Johannes Rau sagte einmal: „Wo das Weiterleben nur eine von zwei legalen Optionen ist, wird jeder rechenschaftspflichtig, der anderen die Last seines Weiterlebens aufbürdet.“
  • Geburt und Tod nehmen nach unserer Auffassung den Charakter des Schicksals ein und sind daher der willkürlichen Entscheidung des Menschen entzogen.
  • Tötung auf Verlangen bzw. der assistierte Suizid muten Menschen zu, Helfer beim Töten zu werden und mit der Erinnerung daran weiterleben zu müssen.
  • Aus ärztlicher Sicht Sterben zuzulassen, weil die Zeit für diesen Menschen gekommen ist, ist etwas ganz anderes als töten bzw. assistierter Suizid.
  • Nach unserer Ansicht ist es für alle Beteiligten hilfreicher, wenn ein engmaschiges Netz von Palliativeinrichtungen und ambulanten sowie stationären Hospizen, wirkungsvolle Schmerztherapie und die Sicherheit, auf Beziehungen und Betreuung im Sterbeprozess nach eigenem Wunsch zurückgreifen zu können, gesichert sind und weiter ausgebaut werden.
  • Es ist immer wieder eindrucksvoll, wie die Todesnähe sowohl Pflegende, als auch den Sterbenden selbst zum Weiter-Reifen, zur Vertiefung seines Lebens und zur Sinnwerdung bringen.

Als Vertreter der Schönstatt-Bewegung sprechen wir uns nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus. Unserer Auffassung entspricht nur der Gesetzentwurf von Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger u.a. (Drucksache 18/5376). Dieser Fassung des $ 217 stünde auch im Einklang mit Regelungen in 14 weiteren Ländern der EU.

Wir bitten Sie, für diesen Gesetzentwurf zu stimmen, denn: „Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben, aber nicht durch die Hand eines anderen.“ (Kardinal Franz König, Wien)

Pater Ludwig Güthlein
Schönstatt-Bewegung Deutschland, Leiter

Heike und Burkard Bruns
Claudia und Heinrich Brehm

Vertreter der Schönstatt-Familienbewegung Deutschland

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