Portiuncula-Ablass
2. August (oder darauf folgender Sonntag)

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der am 2. August, an dem der Portiuncula-Ablass angeboten wird,

a) die Kathedrale
b) eine päpstliche Basilika (Basilika minor) oder
c) die Pfarrkirche

besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

Unterhalb von Assisi befindet sich die päpstliche Basilika „Santa Maria degli Angeli“, Unter ihrer Kuppel steht die Portiunculakapelle, ein kleines Marienkirchlein. Der Überlieferung nach soll sie im 4. Jahrhundert von Pilgern, die vom Heiligen Land zurückkehrten, erbaut und der Gottesmutter geweiht worden sein. Weil man hier Engelsgesang zu hören glaubte, erhielt die Kapelle den Namen Santa Maria degli Angeli, heilige Maria von den Engeln.

Dort erkannte der hl. Franziskus von Assisi (1181/82-1226) seine Berufung, die „Kirche wieder aufzubauen“. Nachdem er dies zunächst wortwörtlich verstanden und das verfallene Kirchlein restauriert hatte, erbat er dieses „Teilchen, Erbteilchen“ (=Portiuncula) von den Benediktinern auf dem Monte Subasio. Portiuncula wurde die Lieblingskirche des hl. Franz; das Haus nebenan wurde Stammkloster des Franziskanerordens; hier gab er im Jahre 1212 Klara von Assisi das Ordenskleid, hier empfing er 1216 in einer Vision das große Gnadenprivileg des Portiuncula-Ablasses, hier starb er 1226.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es außer den üblichen Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes) erforderlich, die Kathedrale des Bischofs oder eine päpstliche Basilika oder die eigene Pfarrkirche oder Filialkirche oder eine Ordenskirche der franziskanischen Ordensfamilien am 2. August oder am darauffolgenden Sonntag (oder am Samstag ab 12 Uhr) aufzusuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Viele katholische Gläubige wissen sehr wenig über die wertvolle Lehre der katholischen Kirche, Ablässe zu gewinnen.
Seit der Reformator Martin Luther die Ablasslehre und -praxis im Jahre 1517 heftig kritisierte, meinen viele, Ablässe zu gewinnen sei ein Relikt aus dem Mittelalter. Darum waren viele erstaunt, als der Papst mit der Proklamation des Heiligen Jahres 2000 einen besonderen Jubiläumsablass ankündigte.
Wer aber genauer auf die kirchliche Praxis blickt, wird feststellen, dass die katholische Kirche niemals aufgegeben hat, Ablässe zu verleihen, und die Gläubigen stets Ablässe gewonnen haben. Dafür stehen bekannte Ablässe wie „Urbi et orbi“, „Allerseelenablass“ und „Portiunkula-Ablass“, die Jahr für Jahr empfangen werden.

 

Was ist ein Ablass?

Schwere Sünde und ewige Sündenstrafe

Die Lehre vom Ablass kann man nur verstehen, wenn man um den Zusammenhang von Sünde und Sündenstrafe weiß.

Die Kirche lehrt: Wenn jemand eine schwere Sünde begeht, stirbt dadurch das Leben der Gnade in ihm; er verliert die lebendige Beziehung zu Gott und ist kein Freund Gottes mehr. Um eine solche Todsünde handelt es sich, wenn sich jemand in einer wichtigen Angelegenheit mit freiem Willen und voller Erkenntnis verfehlt (vgl. KKK 1857-1860). Wenn jemand nun im Zustand der Todsünde ohne Reue über seine Sünden sterben würde, gelangte er in die Hölle, und dort bliebe er auf ewig (vgl. KKK 1035; 1861). Dies versteht die Kirche unter dem Begriff „ewige Sündenstrafe“.

„Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt „die ewige Sündenstrafe“,“ (KKK 1472). Wenn die Todsünde „nicht durch Reue und göttliche Vergebung wieder gutgemacht wird, verursacht sie den Ausschluss aus dem Reiche Christi und den ewigen Tod in der Hölle“ (KKK 1861).

Wenn jemand, der eine Todsünde begangen hat, jedoch beichtet oder mit dem Vorsatz zur Beichte aus Liebe zu Gott seine Sünden bereut, vergibt Gott ihm sogleich die Sünden und erlässt ihm die Höllenstrafe (vgl. KKK 1446; 1452).

„Die Göttliche Barmherzigkeit weiß tatsächlich auch die schwersten Sünden zu vergeben, aber während sie es tut, bewegt sie die Gläubigen dazu, einen übernatürlichen, nicht nur psychologischen Schmerz über die eigenen Sünden zu verspüren, damit die Gläubigen, immer mit Hilfe der göttlichen Gnade, den festen Vorsatz fassen, nicht mehr zu sündigen. Mit einer solchen inneren Haltung erlangt der Gläubige wirklich die Vergebung der Todsünden, wenn er das Bußsakrament fruchtbringend empfängt oder sie in einem Akt vollkommenen Schmerzes und vollkommener Liebe bereut mit dem Vorsatz, baldmöglichst das Bußsakrament zu empfangen. Denn unser Herr Jesus Christus lehrt uns im Gleichnis des verlorenen Sohnes, dass der Sünder sein Elend vor Gott mit den Worten „Vater, ich habe mich gegen den Himmel und gegen dich versündigt. Ich bin nicht mehr wert, dein Sohn zu sein“ (Lk 15,18-19) bekennen und auch spüren muß, dass es Gottes Werk ist: Er „war tot und lebt wieder; er war verloren und ist wiedergefunden worden“ (Lk 15,32)“ (Apostolische Pönitentiarie, Dekret vom 29. Juni 2002. Andachtsübungen zu Ehren der Göttlichen Barmherzigkeit mit Ablässen verbunden).

 

Leichte Sünde und zeitliche Sündenstrafe

Wer leichte Sünden begeht, verletzt die Freundschaft mit Gott. Sie kann durch das Bußsakrament oder durch Werke der Buße (Gebet, Fasten, Nächstenliebe) aber wieder erneuert werden. Zeitliche Sündenstrafen bleiben dem Sünder jedoch. Er muss entweder im Diesseits oder im Fegfeuer für seine Sünden büßen. Stirbt er, ohne von seinen Sündenstrafen befreit worden zu sein, gelangt er in einen Läuterungszustand, auch „Purgatorium (Reinigungsort) oder Fegfeuer genannt. Denn bevor jemand das Angesicht Gottes schauen und die Freude des Himmels in der Gemeinschaft der Heiligen genießen kann, muss er ganz rein und heilig geworden sein. Dies geschieht entweder durch die Leiden, die Not und die Mühsal des irdischen Lebens oder nach dem Tod mittels Strafen, die die sogenannte „Arme Seele“ im Fegfeuer passiv erleiden muss.

 

 „Nach der Lehre der göttlichen Offenbarung folgen aus den Sünden von Gottes Heiligkeit und Gerechtigkeit auferlegte Strafen. Sie müssen in dieser Welt durch Leiden, Not und Mühsal des Lebens und besonders durch den Tod oder in der künftigen Welt durch Feuer und Qual oder Reinigungsstrafen abgebüßt werden“ (Paul VI., „Indulgentiarum doctrina“; vgl. KKK 1472f).

 

 Das Fegfeuer als Läuterungsort

Es ist die Lehre der Kirche, dass diejenigen, die in der Gnade Gottes sterben, aber noch nicht vollkommen geläutert sind, zwar ihres Heiles sicher sind, aber nach dem Tod noch geläutert werden müssen, und zwar im Purgatorium (Reinigungsort) oder Fegfeuer (vgl. KKK 1033f).

„Dass auch nach der Sündenvergebung noch Strafen abzubüßen und Überbleibsel der Sünden zu tilgen bleiben können und oft tatsächlich bleiben, zeigt ganz deutlich die Lehre vom Fegfeuer/Reinigungsort. Hier werden ja die Seelen der Verstorbenen, die „mit wahrer Buße in der Liebe Gottes gestorben sind, ohne zuvor durch würdige Früchte der Buße für ihre Vergehen und Unterlassungen Genugtuung geleistet zu haben“, nach dem Tode durch Reinigungsstrafen geläutert“ (Paul VI., Indulgentiarum doctrina“).

 

Der Ablass als Nachlass zeitlicher Strafe (Fegfeuer)

Wenn nun aber ein Gläubiger in seinem irdischen Leben einen vollkommenen Ablass gewinnt, so wird er dadurch aufgrund der Fürbitte der Kirche von seinen zeitlichen Sündenstrafen, die er nach dem Leben für bereits vergebene Sünden erleiden müsste, befreit.

Der deutsche Begriff „Ablass“ kann das Gemeinte vielleicht nicht so deutlich machen wie das dafür seit dem 13. Jahrhundert allgemein verwendete lateinische Wort „indulgentia“; dies lässt sich mit „Nachsicht, Güte, Zärtlichkeit, Gnade, Strafelass“ übersetzen. Ein „vollkommener Ablass“ ist also ein „vollständiger Straferlass“. Man könnte auch – analog zum weltlichen Bereich von „Begnadigung“ sprechen, die vom Staatsoberhaupt gegenüber einem Straftäter ausgesprochen wird und die ihn vor weiterer Strafverbüßung verschont. Es handelt sich beim Ablass somit um eine äußerst positive und sympathische Angelegenheit. Nach der Lehre der Kirche ist der „Ablass“ wie folgt definiert:

„Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlange der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet“ (KKK 1471; vgl. c. 992 CIC).

 

 

Der Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen

Möglich wird die Gewährung von Ablässen durch den Schatz der Verdienste Jesu Christi und der Heiligen, den diese während ihres irdischen Lebens durch Gebete und gute Werke, Leiden und Sterben erworben haben. Dieser Schatz wird von der Kirche „verwaltet“ und kann vom Papst aufgrund seiner Schlüsselgewalt den Lebenden durch Lossprechung und den Verstorbenen auf dem Wege der Fürbitte frei zugewendet werden. Diese von Theologen des 13. Jahrhunderts, vor allem Hugo von St.-Cher (1230) und Thomas von Aquin unter Berufung auf 2 Kor 5,10 und Kol 1,24 erarbeitete Lehre vom Kirchenschatz (thesaurus Ecclesiae) wurde erstmals im Jahre 1343 von Papst Clemens VI. anlässlich, des Heiligen Jahres 1350 vorgelegt (DzH 1025-1027) und von Papst Johannes Paul II. anlässlich des Heiligen Jahres 2000 in Erinnerung gerufen:

„Alles kommt von Christus, aber da wir sein Eigentum sind, wird auch das, was uns gehört, zu seinem Eigentum und gewinnt eine heilbringende Kraft. Das ist gemeint, wenn man vom „Schatz der Kirche“ spricht, der aus den guten Werken der Heiligen besteht. Für die Erlangung des Ablasses beten heißt, in diese geistliche Gemeinschaft eintreten und sich damit ganz den anderen öffnen. Denn auch im geistlichen Bereich lebt keiner nur für sich allein“ (Johannes Paul II., „Incarnationis mysterium“ 10).

So ist der Ablass keineswegs nur auf unser persönliches Heil ausgerichtet.

 

Hilfe für die Armen  Seelen im Fegfeuer

Im Bewusstsein der Gemeinschaft der Gläubigen mit den Armen Seelen im Fegfeuer pflegt die Kirche das fürbittende Gebet für die Verstorbenen:

 

„Schon die Apostel haben ihre Schüler ermahnt, für das Heil der Sünder zu beten; diese Übung hat er uralte Brauch der Kirche heilig bewahrt, vor allem, … wenn dem verstorbenen durch den Beistand, besonders durch die Darbringung des eucharistischen Opfers, geholfen wurde … Da durch die Ablässe die Glieder der sich läuternden Kirche rascher der himmlischen Kirche eingegliedert werden, wird gerade durch die Ablässe die Königsherrschaft Christi immer mehr und schneller verwirklicht“ (Paul VI., „Indulgentiarum doctrina“).

 

Es ist also möglich, die Ablässe, die man gewinnt, fürbittweise bestimmten Verstorbenen zukommen zu lassen, was schon seit Mitte des 13. Jahrhunderts praktiziert wird. Das kirchliche Gesetzbuch aus dem Jahre 1983 legt fest:

 

„Jeder Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden“ (c.994 CIC).

 

 

 Sorge um das Heil des Anderen

Aus dem Gesagten wird ersichtlich, wie wichtig das Gebet der Gläubigen für die Armen Seelen im Fegfeuer ist. Denn diese können nichts mehr selbst dafür wirken, um von ihren Sündenstrafen befreit zu werden und zur ewigen Anschauung Gottes sowie zur Freude der Erlösten zu gelangen. Sie sind bezüglich der Abkürzung ihrer Fegfeuerzeit völlig darauf angewiesen, dass die sogenannte streitende Kirche auf Erden ihnen zu Hilfe kommt.

„Die heilsame Sorge um das eigene Seelenheil wird erst dann von Furcht und Egoismus befreit, wenn sie zur Sorge auch um das Heil des anderen wird“ (Johannes Paul II., „Incarnationis mysterium“ 10).

Diese solidarische Hilfe der Gläubigen auf Erden mit den Verstorbenen wird möglich durch die „lebendige Gemeinschaft mit den Brüdern, die … noch nach dem Tode gereinigt werden“, wie das Zweite Vatikanische Konzil formuliert („Lumen gentium“ 51). Wenn also auch der Begriff „Ablass“ kein einziges Mal in den Dokumenten des letzten Konzils auftaucht, so doch die Nützlichkeit des Gebetes für die Verstorbenen:

„Aus der tiefen Anerkennung dieser Gemeinschaft des ganzen mystischen Leibes Jesu Christi hat die pilgernde Kirche seit den Anfängen der christlichen Religion das Gedächtnis der Verstorbenen in großer Ehrfurcht gepflegt und hat auch Fürbitten für sie dargebracht, „weil es ein heiliger und heilsamer Gedanke ist, für die Verstorbenen zu beten, damit sie von ihren Sünden erlöst werden“ (2 Makk 12,46)“ (Zweites Vatikanisches Konzil, „Lumen gentium“ 50).